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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AbisZ IT marcel derbofen & michael grünewald GbR (im folgenden AbisZ IT genannt),
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Stand: Mai 2024
- Geltungsbereich
Leistungen, Lieferungen und Angebote aus allen Verträgen sowie künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen
unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet abgeschlossen worden sind, erbringt AbisZ IT ausschließlic h
aufgrund Grundlage dieser AGB, sofern keine besonderen Vertragsbedingungen mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
Die AGB sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen, Lieferungen und Angebote, auch dann, wenn ihre Einbeziehung nicht
ausdrücklich erneut vereinbart wird.
Das Einbeziehen und Wirken der AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen.
Bei neuer technischer Entwicklung, Änderungen der Rechtsprechung, höchstrichterlicher Rechtsprechung und/oder
Marktgegebenheiten, zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen
behälft sich AbisZ IT die einseitige Änderung dieser AGB vor. Über eine Änderung wird AbisZ IT den Kunden einen Monat vorher in
geeigneter Form informieren. Dieser kann innerhalb eines Monats ab der Ankündigung der Änderung schriftlich an info@abiszit.de
widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als einbezogen. - Angebote, Abschluss von Verträgen, Vertragsänderungen
2.1 Ein Vertrag mit AbisZ IT kommt nur mit Versand einer Auftragsbestätigung durch AbisZ IT zustande. AbisZ IT erstellt anhand der
Anforderungen des Kunden eine Auftragsbestätigung, die diesem Übermittelt wird. Es gelten die Vorschriften über den
kaufmännischen Rechtsverkehr.
2.2 Angebote von AbisZ IT sind unverbindlich. Enthält ein Angebot von AbisZ IT einen Kalkulations- oder Druckfehler, ist AbisZ IT zu
deren Berichtigung auch noch nach Angebotseingang beim Kunden berechtigt.
2.3 Angaben auf der Internetpräsenz von AbisZ IT und/oder in sämtlichen Medien stellen lediglich mögliche Leistungen dar und
enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften, Garantien o.a. Zusicherungen. Zusicherungen von Eigenschaften, Garantien
oder ähnlichem bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit eine schriftliche Vereinbarung. Dies gilt ebenso für jegliche Angaben zu Preisen,
Einarbeitungszeiten und zur Freigabe von Ergänzungen/Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsinhaltes. - Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
3.1 Für Leistungen von AbisZ IT ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung gültigen Preisliste sämtliche Preise. Enthält eine Auftragsbestätigung zu Positionen keine Preisangabe, ergibt
sich dieser aus der Preisliste. AbisZ IT kann die Preise für Leistungen jederzeit einseitig ändern. Die aktuelle Preisliste kann jederzeit per E-Mail an support@abiszit.de, telefonisch angefragt oder unter https://abiszit.de/preisliste_052024/ aufgerufen werden.
3.2 Für dringende außerplanmäßige Notfälle ohne Wartungsvertrag ist eine Notfallgebühr, sowie 150% des aktuell geltenden Stundensatzes laut aktueller Preisliste gültig. Dieser Stundensatz ist gültig, bis der Fall komplett abgeschlossen ist
3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass AbisZ IT Lizenzgebühren nicht selbst bestimmt. Diese richten sich nach den für AbisZ IT
verbindlichen Vorgaben der Soft-/Hardware-Hersteller/Anbieter. Die Auftragsbestätigung enthält die tagesaktuellen Lizenzgebühren
am Tag ihrer Erstellung. Erfolgt im Zeitraum ab Auftragsbestätigung eine Preissteigerung, wird diese unverändert an den Kunden
weitergegeben. Ein Rücktritts-/Kündigungsrecht gibt dieses dem Kunden nicht.
3.4 Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Nettovergütung (zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzliche Höhe).
3.5 Die Zahlung erbrachter Leistungen oder Lieferungen ist fällig, sobald sie vollständig bzw. im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht
sind oder falls erforderlich eine Abnahme erfolgt ist und dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung
zugegangen ist.
3.6 Sämtliche Zahlungen haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen (ohne Abzug) nach Eingang der Zahlungsaufstellung bzw. Rechnung
beim Kunden.
3.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AbisZ IT berechtigt den Umfang der Leistungen und Lieferungen in zumutbaren und
angemessenen Umfang zurückzuhalten.
3.8 Monatliche Rechnungen über gebuchte Stunden erfolgen zum Monatsanfang - Leistungen/Lieferung und Lieferverzug
4.1 Die Gefahr im Falle von Lieferungen geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden oder das Transportunternehmen
über. Im Falle von Leistungserbringungen geht die Gefahr mit Abnahme bzw. wenn die Leistungserbringung im Wesentlichen Teil
vertragsgemäß erbracht wurde. Die fristgerechte An-/Abnahme von Leistungen oder Lieferungen ist wesentliche Vertragspflicht des
Kunden.
4.2 Hat AbisZ IT auf Mitwirkung oder Informationen des Kunden zu warten oder können Lieferungen und Leistungen infolge ein es
unvorhergesehenen Ereignisses unverschuldet nicht von AbisZ IT ausgeführt werden, so insbesondere in Fällen von Arbeitskampf,
behördliches Eingreifen, gesetzlichen Verboten oder höherer Gewalt, so gelten Liefer- und Leistungstermine um die Dauer der
Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung (Ausfallzeit) als verlängert und es liegt für die
Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. AbisZ IT teilt dem Kunden derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche
Dauer unverzügliche mit.
4.3 Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bei der Erbringung von Leistungen oder Lieferungen hat der Kunde AbisZ IT zu unterstützen .
Insbesondere hat er die zur Leistungserbringung/Lieferung benötigten Räumlichkeiten zugänglich zu halten und in
Eigenverantwortung dafür sorge zu tragen, dass Gegebenheiten und Einrichtungen am Leistungs -/Lieferort, die zur
vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. - Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zu vollständiger Zahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) behält sich AbisZ IT das Eigentum der verkauften Waren vor
(Eigentumsvorbehalt).
5.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an
Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat AbisZ IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder so weit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die AbisZ IT
gehörenden Waren erfolgen, und zwar auch dann, wenn diese Umstände noch nicht Antragspflichtig sind, der Kunde einen
Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet. - Support und Wartung / Fehlersuche und Fehlerbeseitigung
6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Software fehlerfrei arbeitet bzw. frei v on
Fehlern ist, sodass AbisZ IT keine Garantie oder ähnliches hinsichtlich der Lösbarkeit auftretenden Problemen abgibt. Im Rahmen
der wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Sinnvoll liegenden Maßnahmen, wird AbisZ IT Support- und oder Wartungsanfragen des
Kunden möglichst vollständig und nachhaltig beantworten. - Gewährleistung
7.1 AbisZ IT gewährleistet, dass von ihr gelieferte Software/Programmierungen und/oder Lieferungen nicht mit Sach – oder
Rechtsmängeln behaftet sind. Angaben in Produktbeschreibungen, Pflichtenheften und Programmunterlagen stellen keine
Beschaffenheitsgarantie im Sinne des §443 BGB dar. Hat der Kunde die gelieferte Software selbst oder durch Dritte geändert,
leistet AbisZ IT nur für solche Mängel Gewähr, die nicht ursächlich auf solche Änderung der Software zurückzuführen sind. Die
Beweislast hierfür trägt der Kunde.
7.2 Ergeben von AbisZ IT aufgrund einer Fehler- oder Störungsmeldung des Kunden durchgeführte Arbeiten, dass der Fehler oder
Störung auf eine vom Kunden oder auf seine Veranlassung von einem Dritten vorgenommene Änderungen oder Erweiterung der
Hard- oder Software zurückgeht, hat AbisZ IT hinsichtlich sämtlicher von ihr zur Feststellung und/oder Beseitigung des Fehlers oder
der Störung erbrachten Leistungen Anspruch auf gesonderte Vergütung nach Aufwand zu ihren zu diesem Zeitpunkt üblichen
Vergütungssätzen.
7.3 AbisZ IT steht die Wahl über die Art der Nacherfüllung zu. Zur Minderung der Vergütung und/oder dem Rücktritt vom Vertrag ist der
Kunde erst berechtigt, wenn die Nacherfüllung nicht möglich ist, AbisZ IT eine Nacherfüllung abgelehnt hat oder drei Versuche zur
Nacherfüllung in Bezug auf denselben Mangel fehlgeschlagen sind und sie auch nicht innerhalb einer ihr vom Kunden gesetzten
angemessenen Nachfrist ausgeführt hat. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen leistet AbisZ IT nicht.
7.4 Aus sonstigen Pflichtverletzungen von AbisZ IT kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber AbisZ IT schriftlich
gerügt und AbisZ IT eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach Art der Pflichtverletzung
eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt bei Lieferung und Leistungen, die einer Abnahme nicht bedürfen, mit der
Ablieferung an den Kunden. Im Falle der Versendung gilt eine Ware als mit dem dritten Arbeitstag nach Versendung als abgeliefert,
sofern nicht der Kunde eine spätere Ablieferung nachweist. Bei gebrauchter oder instandgesetzter Hardware oder Software wird
jegliche Gewähr und Garantie ausgeschlossen. - Abnahme
8.1 Ist nach der Erbringung von Leistungen durch AbisZ IT eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird AbisZ IT dem Kunden die
Fertigstellung schriftlich mitteilen. Wird innerhalb von Zwei Woch en, ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung, keine
festgestellten Mängel des Kunden gegenüber AbisZ IT mitgeteilt, so gilt diese bei Leistungsabnahme durch den Kunden oder
Verstreichens der Frist als abgenommen. Es sei denn, die Abnahme scheidet wegen nicht im Wesentlichen vertragsgemäßer
Leistungen aus. Die Abnahme da nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
8.2 Punkt 8.1 gilt auch bei in zulässiger Weise erbrachten Teilleistungen. - Haftung
9.1 AbisZ IT haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
9.2 Soweit AbisZ IT dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die AbisZ IT bei
Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher
Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind,
sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands
typischerweise zu erwarten sind.
9.3 Im Falle einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von AbisZ IT für Sachschäden und daraus resultierende weitere
Vermögensschäden auf einen Betrag von je 10.000 EUR Schadensfall beschränkt.
9.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AbisZ IT.
9.5 Soweit AbisZ IT technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und die Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm
geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht die unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung.
9.6 AbisZ IT haftet unabhängig von den vor- und nachstehenden Klauseln nicht für Schäden und Störungen, die durch
Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch dieStromversorgungsanlage, durch Zubehör oder Geräte verursacht werden, die
nicht den Spezifikationen von AbisZ IT oder dem Hersteller entsprechen.
9.7 Die Einschränkungen dieser Nr. 9 und Nr. 7.5 gelten nicht für die Haftung von AbisZ IT wegen grob fahrlässigen, vorsätzlichen
Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach
dem Produkthaftungsgesetz.
9.8 Die Haftung von AbisZ IT auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung ist nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten) handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.9 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.Sonstige Klauseln
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder rechtswidrig sein oder werden, so behalten alle übrigen Bestimmungen
ihre Gültigkeit. Eine ungültige bzw. ungültig gewordene Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die im Sinn nach dem Ziel
der ursprünglichen Regelung und in wirtschaftlicher Hinsicht sowie geltendem Recht entspricht.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer dieser Vereinbarung und 2 Jahre nach deren Beendigung AbisZ IT keine Mitarbeiter
abzuwerben und entsprechende Versuche zu unterlassen. Für jeden Fall des Verstoßes wird eine Vertragsstrafe von 25.000, -€
fällig.
10.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Die Anwendung
von internationalem Kaufrecht (CISG) oder Teilen daraus, ist ausgeschlossen.
